Hallo Du,

schön, dass du diese Seite aufrufst. Da ich nicht weiß, in welcher Beziehung wir zueinander stehen, bitte ich dich die Texte durchzulesen.

Wenn du zu mir ins Büro kommst, lade ich dich herzlich ein auf dem „Kinderthron“ Platz zu nehmen.

Auf der Seite sieht du ein Foto von mir. Falls du lieber schnell Informationen über mich finden willst, dann klicke bitte HIER

Gern kannst du mir eine Nachricht schreiben. Klicke dafür oben auf den Link „Kontakt“

Verfahrensbeistand.

Deine Eltern haben einen Streit, jemand hat einen Brief geschrieben und an das Gericht geschickt. Dort sitzt eine Richterin oder ein Richter und meinte, dass Du einen Verfahrensbeistand brauchst und mich dafür ausgewählt. Ein Verfahrensbeistand ist für Kinder wie ein Anwalt für die Erwachsenen.

Ich heiße Roland Wiebe und habe gemeinsam mit meiner Frau drei Kinder. In meiner Arbeitszeit arbeite ich fast immer mit Kindern und ihren Familien.

Dich werde ich eine Zeit lang begleiten und ich will Dich deshalb in den nächsten Tagen zu einem Gespräch einladen. Ich werde Dir viele Fragen stellen und von Dir wissen wollen, wie es zu dieser Situation kam, welche Wünsche Du hast und wie Du dir deine Zukunft vorstellst.

Ich werde der Richterin oder dem Richter einen Brief schreiben und dort will ich beschreiben, wo und wie Du wohnst, was Du magst und nicht magst oder vielleicht auf keinen Fall willst oder was nicht geschehen soll.

Dann spreche ich mit Deinen Eltern und vielleicht mit anderen Menschen, die für Dich wichtig sind.

Schließlich schreibe ich noch, wie aus meiner Sicht die Situation gelöst werden könnte.

Später treffen wir uns bei Gericht und ich begleite Dich, wenn die Richterin oder der Richter mit Dir spricht. Dort kannst Du nochmal erklären, was Du willst und welche Wünsche Du hast.

Wenn die Richterin oder der Richter eine Entscheidung getroffen hat, erkläre ich Dir, was das bedeutet und welche Veränderungen dies nach sich ziehen wird.

Du kannst mir E-Mails schreiben, einen Brief oder Fax schicken oder mich anrufen.

Unterbringungsverfahren.

In Unterbringungsverfahren stellen die personensorgeberechtigten Eltern einen Antrag beim Familiengericht, dass ein minderjähriger Mensch auch gegen seinen Willen in einer Jugendhilfeeinrichtung oder einem Krankenhaus untergebracht werden darf. Weil diese Entscheidung in die Freiheit des Kindes oder der Jugendlichen/des Jugendlichen eingreift, muss dies vom Gericht genehmigt werden. Die Richterin oder der Richter hört Dich an und trifft dann eine Entscheidung, die ich dir im persönlichen Gespräch nochmals erkläre.

Bei akuter Gefahr kann das Gericht eine Entscheidung zur Unterbringung auch ohne Anhörung des minderjährigen Kindes treffen, muss diese aber zeitnah nachholen. Sollte dieser Fall eintreten, so werde ich mich umgehend bei Dir melden und Dir das weitere Vorgehen erläutern. Dabei werde ich Dir auch Deine Rechte erklären und dich beraten.

Du kannst mir jederzeit eine E-Mail schreiben, einen Brief oder Fax schicken oder mich anrufen.

Ergänzungspfleger

Als dein Ergänzungspfleger wurde mir ein Teil des Sorgerechts übertragen. Deshalb muss ich Entscheidungen treffen, wie in Zukunft vorzugehen ist oder muss Vorkehrungen treffen, damit sich die Situation nicht weiter verschlimmert.

Ich werde ich mit Dir Gespräche führen und versuchen, die beste Lösung für Dich zu finden. Das kann bedeuten den Umgang mit einem Elternteil durchzuführen oder bestimmte Entscheidungen vorzubereiten und durchzuführen (z.B. schulische Angelegenheiten, gesundheitliche Entscheidungen).

Vielleicht werde ich auch mit weiteren Personen in deinem Umfeld sprechen und mich mit ihnen beraten.

Vormund

Deine Richterin oder Dein Richter hat entschieden, dass Deine Eltern nicht alle Entscheidungen für Dich treffen sollen. Ich habe deshalb die Aufgabe für Dich Entscheidungen zu treffen, die bislang von Deinen Eltern getroffen wurden.

Deshalb werde ich mit Dir Gespräche führen und versuchen die beste Lösung für Dich zu finden. Das kann bedeuten den Umgang mit einem Elternteil durchzuführen oder bestimmte Entscheidungen vorzubereiten und durchzuführen (z.B. schulische Angelegenheiten, gesundheitliche Entscheidungen). Behörden und wichtige Personen in deinem Leben müssen mit mir zentrale Angelegenheiten besprechen oder meine Zustimmung einholen.

Vielleicht werde ich auch mit weiteren Personen in deinem Umfeld sprechen und mich mit Ihnen beraten.

Beratung

Ich berate deine Eltern oder auch einen Elternteil, damit es weniger Konflikte gibt und Entscheidungen nicht ständig im Streit münden. Dazu treffe ich mich zu Gesprächen und rede über verschiedene Themen. Dabei richten wir die Gespräche so aus, dass die Ergebnisse Deinem Wohl dienen sollen.

Ich werde über die Dinge, die ich mit deinen Eltern bespreche, nicht ohne das Einverständnis deiner Eltern reden und bemühe mich deine Interessen zu berücksichtigen.

Profil

Roland Wiebe

Jahrgang 1977, verheiratet, 3 Kinder

Familienvater, Ehemann, Diplom-Pädagoge

Tätigkeitsfelder:

• Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren

• Hilfen zur Erziehung im Auftrag verschiedener Jugendämter für kaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe Darmstadt

• Beratung und Organisationsentwicklung

Team

Die Koordination und Büroorganisation wird von Frau Tasca und meiner Frau gemacht. Wenn du in meinem Büro anrufst, sprichst du meist mit Ihnen (oder der Anrufbeantworter meldet sich, wenn die beiden sich um die eigenen Kinder kümmern).

Johanna Tasca

Jahrgang 1979, verheiratet und Mutter von 2 Söhnen

Sekretariat

tasca@rolandwiebe.de

Irina Wiebe

Jahrgang 1979, verheiratet und Mutter von 3 Kindern

Sekretariat

i.wiebe@rolandwiebe.de

Kontakt.

Roland Wiebe
Eschenstr. 7
64625 Bensheim

E-Mail: mail@rolandwiebe.de
Tel. 06251 – 869 75 48
Fax. 06251 – 869 75 49

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Frohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Ihr Roland Wiebe