Herzlich willkommen,
…auf dieser Internetseite.
Gern können Sie mir eine Nachricht schreiben. Klicken Sie dafür bitte oben auf den Link „Kontakt“
…auf dieser Internetseite.
Gern können Sie mir eine Nachricht schreiben. Klicken Sie dafür bitte oben auf den Link „Kontakt“
Bei einem Familiengericht sind entweder Anträge oder Anregungen eingegangen und das Gericht hat mich als Interessensvertreter des Kindes/der Kinder bestellt. Diesen Beschluss erhalten Sie per Post.
Meine Aufgaben sind im § 158 FamFG festgelegt. Demnach hat eine Bestellung zu erfolgen, wenn dies zu Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Meine Aufgabe wird definiert durch Ermittlung des kindlichen Interesses. Dies soll durch mich in das Verfahren Eingang finden und zur Geltung gebracht werden. Ich soll dem Kind Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise nahe bringen und es durch das Verfahren begleiten. Zusätzlich kann das Gericht mir die Aufgabe übertagen Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen, sowie an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Dazu lade ich Sie zu persönlichen Gesprächen ein. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich versuchen durch Telefonate oder schriftliche Kommunikationsmedien mit Ihnen in Kontakt zu treten. Ich schildere die Erkenntnisse aus den Gesprächen meist in schriftlicher Form und stelle Anträge im familiengerichtlichen Verfahren.
Maßgeblich für meine Tätigkeiten sind die beiden grundlegenden Säulen Kindeswille und Kindeswohl. Bei der Ermittlung des Kindeswillens versuche ich zu prüfen, inwiefern der Kindeswille hinsichtlich der Dimensionen Zielorientierung, Intensität, Stabilität und Autonomie ausgeprägt ist. Der Dokumentation des geäußerten Kindeswillens kommt in meinen Schriftsätzen immer besondere Bedeutung zu. Als zweite Säule ist das Kindeswohl maßgeblich. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff muss für den Einzelfall präzisiert werden. Es gilt also anerkannte theoretische Kenntnisse aus Pädagogik und Psychologie mit den konkreten Rahmenbedingungen im jeweiligen Familiensystem zu beleuchten, durch die Gespräche mit den Beteiligten Erkenntnisse für die prognostische Bewertung zu sammeln, um schließlich zu Empfehlungen und zu Anträgen zu gelangen, die der Haltung geschuldet sind, dass das Kindeswohl die am wenigsten schädliche Alternative ist.
Wenn wir in meinem Büro miteinander in Kontakt treten, werden Sie schon optisch durch den „Kinderthron“ erkennen, dass meine Funktion nicht der Neutralität verpflichtet ist, sondern ich eine Interessensvertretung für die Kinder wahrzunehmen habe. Deshalb haben Sie auch das Recht das Gespräch mit mir abzulehnen. Ich bitte Sie jedoch eine solche Entscheidung vorab gründlich abzuwägen und gegebenenfalls mit Ihrem Verfahrensvertreter abzustimmen.
Im Rahmen der Gespräche werde ich nach Möglichkeiten suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte eine streitige Entscheidung notwendig sein, so besteht die Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Falls eine Beschwerde eingelegt wird, bin ich weiterhin am Verfahren beteiligt.
Meine Schriftsätze erhalten Sie in Abschrift, zudem stehe ich für Rückfragen mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens zur Verfügung.
In psychosozialen Krisen können eskalierte Streitigkeiten durch eine Beratung vermieden werden. Im Rahmen einer Beratung können wir gemeinsam nach Handlungsoptionen suchen und uns bemühen Wege zu finden, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. Ich begreife meine Rolle als Berater immer vor dem Hintergrund, dass ich meist Kinder vertrete und diese im sozialen System als schwächstes Glied erlebe. Deshalb muss den Kindern besonderer Schutz und Fürsorge zuteilwerden. Die Beratungsleistung findet deshalb seine Grenzen, wenn das Handeln der Beteiligten die Rechte der Kinder verletzen würde. Die Maxime ist deshalb die Ausrichtung der Beratung an Kindeswohlerwägungen und dem Versuch den Willen der Kinder zu berücksichtigen.
Die Beratung erfolgt regelmäßig in meinem Büro, kann aber in Ansprache mit den Beratungsadressaten an anderen Orten erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass ich im Zuge von Gerichtsverfahren keine Beratungsangebote für die Beteiligten anbiete, um Interessenskollision zu vermeiden.
Bitte setzen Sie sich mit dem Sekretariat in Verbindung, um die Finanzierung und organisatorischen Rahmenbedingungen zu klären (Terminabsprache, Abschluss der Kooperationsvereinbarung, Datenschutzbestimmungen usw.)
Jahrgang 1977, verheiratet, 3 Kinder
Familienvater, Ehemann, Diplom-Pädagoge
Tätigkeitsfelder:
• Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren
• Hilfen zur Erziehung im Auftrag verschiedener Jugendämter für kaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe Darmstadt
• Beratung und Organisationsentwicklung